Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund gechippt, gesund, parasitenfrei und frei von ansteckenden Krankheiten und ausreichend schutzgeimpft ist. Er versichert ausdrücklich, dass für diesen Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung besteht und der Hund steuerlich gemeldet ist. Sollten die Angaben nicht korrekt sein haftet der Halter im Nachhinein für entstandene Schäden oder zahlt die entsprechende Strafe. Vor der erstmaligen Übergabe eines Hundes findet zwischen Hundehalter und Hundesitterin ein Vorgespräch statt. Dabei hat der Hundehalter die Hundesitterin insbesondere über eventuelle Verhaltensauffälligkeiten des zu betreuenden Hundes in Kenntnis zu setzen.

2. Die Hundesitterin betreut den Hund zu den vereinbarten Zeiten. Die Betreuung erfolgt in der Regel so, dass der Hund gemeinsam mit anderen Hunden in einem speziell ausgerüsteten, klimatisierten Kfz zu Hundeauslaufplätzen gebracht wird und die Hunde dort artgerecht beschäftigt werden. Übergabe und Rückgabe des Hundes erfolgen nach Vereinbarung. Wurde dem Freilauf des Tieres zugestimmt, so weiß der Besitzer um die Risiken, die beim Kontakt mit anderen Tieren entstehen können. Bei einem Schadensfall können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Während der Betreuungszeit bleibt der Tierhalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB.

3. Futter sowie alles nötige Zubehör für die Versorgung des Hundes werden vom Hundehalter gestellt, ausgenommen weitere Vereinbarungen zwischen Halter und Ausführservice. Für Schäden an mitgebrachten Gegenständen wie Leine, Halsung etc. wird keine Haftung übernommen.

4. Die Bezahlung der jeweiligen Betreuung richtet sich nach den aktuellen Konditionen der Hundesitterin und ist spätestens am letzten Betreuungstag einer Woche in Bar zu zahlen. Absagen müssen mindestens 48 Stunden vorher erfolgen, ansonsten fallen 50% Ausfallgebühr an.

5. Hält die Hundesitterin bei einer Betreuung eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Hundehalter ein, dass die Hundesitterin den Hund im Auftrag des Hundehalters auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter. Für Spiel- und Raufverletzungen oder andere Verletzungen, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, sowie Unglücksfälle (Entlaufen des Hundes, Erkrankungen) übernimmt ZwergNasen Berlin keine Haftung.

6. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Hundesitterin oder Dritten durch den Hund zugefügt werden, haftet der Hundehalter. Dies gilt nicht, soweit der Hundesitterin vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann. Sollte der Hund in der Betreuungszeit versterben wird von ZwergNasen Berlin keine Haftung übernommen.

Die Inhalte des Betreuungsvertrages sowie der AGB gelten ab Zeitpunkt der Buchungszusage und wurden von beiden Parteien gelesen und in allen Bestandteilen akzeptiert.

 

 Einzugsgebiete sind

 Wedding (Sprengelkiez) Pankow Niederschönhausen

Geboten wird Ihnen 

Kompetenz Zuverlässigkeit Flexibilität Harmonie

Veterinärmedizinische & Liebevolle Betreuung

 Genehmigung nach §27 (1) HundeG Bln für das gewerbsmäßige Führen von mehr als vier Hunden

Mitglied der IHK Brandenburg

         Betriebshaftpflicht bei Die Haftpflichtkasse